Corona Covid 19 Isolation von Kontaktpersonen Allgemeinverfügung

Das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt folgende Allgemeinverfügung für die Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, gültig ab 19.08.2020. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Anhang.




isolationspflicht_baymbl2020464.pdf
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