Aktuelle Nachrichten

Bekanntmachung

der am Montag, den 18.03.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2. Beschlussfassung hinsichtlich Maßnahme "Stützmauer Hauptstraße, Rettenbach mit Rückbau

   der Treppenanlage"
3. Vorstellung und Beschlussfassung des Vorentwurfs zum ELER Antrag Maßnahme Kirchplatz,

   St. Ulrich Str. Treppenanlage Mehrzweckhalle (M6, M9+)
4. Feststellung der Jahresrechnung 2022
5. Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022
6. Sonstiges
6.1 Aktueller Sachstand "Gemeindehalle Rettenbach"

 

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 18.03.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

 

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.02.2024
2. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses und Teil von landwirtsch.

   Gebäude in Lager für Heizungs- und Sanitärmaterial auf Flur-Nr. 33

   Gemarkung Rettenbach, St.-Leonhard-Str. 2 in Rettenbach
3. Sonstiges


Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.


Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Nachruf

Der Markt Offingen trauert um seinen Bauhofmitarbeiter


Karl Mayer
 

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von einem geschätzten Mitarbeiter, Kollegen und Freund! Karl, ein langjähriger Mitarbeiter unseres Bauhofs, ist im Alter von 61 Jahren plötzlich und unerwartet von uns gegangen. Karl war seit dem 9. April 1984 in unserem Bauhof tätig und zugleich der dienstälteste Mitarbeiter. Mit seinem unermüdlichen Einsatz und seinem freundlichen Wesen hat er unseren Bauhof geprägt.


Karl war nicht nur ein engagierter Mitarbeiter, sondern auch ein geschätzter Freund und Kollege. Sein Fleiß und seine Zuverlässigkeit waren beispielhaft, und sein herzliches Wesen machte ihn bei der Bevölkerung äußerst beliebt. Durch seine Arbeit und sein Engagement trug er maßgeblich zum Wohl unserer Gemeinde bei.


Mit seinem Tod hinterlässt unser Karre eine große Lücke in unserem Bauhof. Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten und sein Vermächtnis in Ehren halten.


Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit.


Thomas Wörz                         Marko Bayr
Erster Bürgermeister              Bauhofleiter
 


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Nachruf

Die Gemeinde Gundremmingen trauert um

Frau Heike Eggenmüller-Hörsch

einer aufrechten, kämpferischen und humorvollen Gemeinderätin, die nach einem langen Kampf am 26.02.2024 von uns gegangen ist.

 

Wir danken Frau Eggenmüller-Hörsch, die knapp 22 Jahre lang das Leben und die Geschichte der Gemeinde Gundremmingen, dem Schulverband Gundremmingen und der Verwaltungsgemeinschaft Offingen aktiv mitgestaltet hat. Das Wohl der Menschen in „Ihrem Gundremmingen“ und darüber hinaus, war für sie stets das größte Anliegen ihres politischen Handelns. Gerade für die Schwächeren in unserer Gesellschaft hatte sie immer ein offenes Ohr.

 

Frau Heike Eggenmüller-Hörsch gehörte von 2002 bis zu Ihrem Tod dem Gremium des Gemeinderates Gundremmingen an und war in vorbildlicher Weise für die Belange Gundremmingens tätig. Von 2014 bis 2020 vertrat sie die Interessen Ihrer Gemeinde als dritte Bürgermeisterin. Als Delegierte in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Offingen übernahm sie zudem von 2014 bis 2020 Verantwortung für richtungsweisende Entscheidungen und vertrat pragmatisch die Interessen der Körperschaft nach außen. Ihr Wirken war geprägt von großem Engagement, gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung gegenüber ihren Mitmenschen.

 

Die Gemeinde Gundremmingen wird Frau Heike Eggenmüller-Hörsch stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Kindern und Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme in dieser schweren Zeit.

 

In Dankbarkeit und ehrendem Gedenken

 

    Tobias Bühler                          Anton Frei                     Alexa Kille                 Gemeinderat

Erster Bürgermeister           Zweiter Bürgermeister     Dritte Bürgermeisterin      Gundremmingen

 


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Bekanntmachung

zu der am Montag, den 04.03.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen
 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.02.2024
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 - 2027
4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, Kulturstiftung
5. Sonstiges
5.1 Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung

zu der am Donnerstag, den 07.03.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen

stattfindenden Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel.
 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 21.03.2023
2. Bericht zum Betriebsjahr 2023
3. Feststellung der Jahresrechnung 2022
4. Entlastung der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022
5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027
6. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
 


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Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung - Landesweiter einheitlicher Sirenenprobealarm

Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 14. März 2024, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.

Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ im gesamten Landkreis-gebiet gleichzeitig zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen.
Es ist beabsichtigt zusätzlich zur Sirenentestung Warnmeldung über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA, KATWARN, BIWAPP etc.) und Cell Broadcast bayernweit auszulösen. Eine Auslösung der Warn-Apps erfolgt durch das Staatsministerium sowie durch die Kreisverwal-tungsbehörde. Es kann bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps zu einer Doppelmeldung (StMI und Kreisverwaltungsbehörde) kommen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die landesweite Probe-alarmierung anberaumt, um einen größeren Nutzen hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen zu erzielen.
Der Bayerische Rundfunk sowie Antenne Bayern und die BLR (Dienstleistungsgesellschaft für Bay-erische Lokal-Radioprogramme) werden vom Innenministerium gebeten, in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe hinzuweisen.

Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung wird im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.

Das Sirenensignal (Warnung der Bevölkerung) kann über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz angehört werden.

Günzburg, 19.02.2024
Langer, Regierungsdirektor
 


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Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
 


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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes
„Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für den


Bebauungsplan “Erweiterung Solarpark Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“

 

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ beschlossen. Vorgesehen ist die beidseitige Erweiterung von bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahnlinie.

 

Weiterhin wurde der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
• 300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha


 


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Darstellung nicht maßstäblich
 

Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs  der 2. Änderung des

Flächennutzugsplanes Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Veröffentlichung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die


2. Änderung des Flächennutzungsplan “Erweiterung Solarpark

Schnuttenbach – An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ zu ändern. Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen, um die Planungsvoraussetzungen für die beidseitige Erweiterung einer bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang der Bahnlinie.

Weiterhin wurde der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2022 der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel dazu die Beteiligung öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 beschlossen. Diese haben vom 27.12.2022 bis 10.02.2023 stattgefunden.

Der Geltungsbereich für die 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst

folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
•    300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung können aus dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
 


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Darstellung nicht maßstäblich
 

Bekanntmachung

der am Montag, den 19.02.2024 um 19:00 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Gemeinderates Rettenbach

Öffentlicher Teil:

1.  Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2.  Vorstellung der Maßnahmen in Bezug auf die EU-ELER-Förderung mit Beschlussfassung
2.1 Umsetzung der Zuwendungsanträge auf Teilnahme am ELER Förderverfahren 2023 -

     Vergabe der Planungsleistungen
3.  Bestätigung der Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der FFW Remshart
4.  Bestätigung der Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der FFW Harthausen
5.  Umstellung der analogen Sirenentechnik der Feuerwehren für den Katastrophenschutz
6.  Sportfördermaßnahme - Antrag des Schützenvereins Frisch Auf Rettenbach e.V.
7.  Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Markt Offingen: 2. Änderung des

    Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark

    Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg"
8. Sonstiges

 

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 19.02.2024 um 18:45 Uhr im 1. OG der Gemeindehalle Rettenbach

stattfindenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Rettenbach

 

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Wohneinheit im DG/Spitz in zwei

   Ferienwohnungen auf Flur-Nr. 28 Gemarkung Rettenbach, Silbermannstr. 5 in Rettenbach
3. Bauvoranfrage für den Anbau an best. land- u. forstwirtschaftlichen Maschinenhalle auf

   Flur-Nr. 109 der Gemarkung Rettenbach, Hauptstr. 30 in Rettenbach
4. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nr. 109 der

   Gemarkung Rettenbach, Hauptstr. 30 in Rettenbach
5. Sonstiges

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
 


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Europawahl am 09. Juni 2024 / European Elections on 09th June 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen
 

 

_______________________________________________

 

 

Ladies and Gentlemen,

the 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.
Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence

by Sunday,19th May 2024 at the latest.

You may also register by mail to the municipality of your place of residence.
(Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).

For a registration form and information sheet, please visit

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

or your municipal administration.

You will find more information about voting in all the official EU languages at

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.


Yours sincerely,
Your electoral office in the Offingen administrative community
 


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Flurneuordnung Gundelfingen VII - Bekanntmachung und Ladung

Stadt Gundelfingen a.d.Donau, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Gz. A3-V 7533


Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hält am Donnerstag, den 29. Februar 2024, um 19:30 Uhr, im Bleichestadel, Obere Bleiche 2, 89423 Gundelfingen a. d. Donau eine


Informationsversammlung


über die Durchführung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zum Unternehmensverfahren im Gundelfinger Moos ab.


Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gemeinde-gebiet der Stadt Gundelfingen und in benachbarten Flurteilen der Stadt Günzburg Grundeigentum haben.


Die Ladung richtet sich auch an die Bürger und Grundeigentümer, die keine Landwirte sind, sowie die Pächter landwirtschaftlicher Flächen.


Da die umfassende Neuordnung des Gemeindegebiets durch die Ländliche Entwicklung von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem Interesse, an der Informationsversammlung teilzunehmen.


In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck des Verfah-rens, die geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Verfahrensgebiet aufgeklärt.


Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.


Zu der Versammlung sind auch das Landratsamt, die Regierung von Schwaben, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen, das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die landwirtschaftlicheBerufsvertretung und die ARGE Donaumoos eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben.


Krumbach (Schwaben), 29.01.2024
gez. Ludger Klinge
Leitender Baudirektor


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Herz-Kreislauf-Stillstand: Die Rettungskette nach vorne hin verkürzen!

Warum wir alle gemeinsam beim Thema Herz-Kreislauf-Stillstand aktiv werden müssen, welche Rolle die Region der Lebensretter dabei spielt und wie jeder einzelne zum lebensrettenden Netzwerk beitragen kann.


Das Thema Reanimationsversorgung geht uns alle an: Jährlich erleiden in Deutschland mehr als 60.000 Menschen im Alltag unerwartet einen Herz-Kreislaufstillstand. Der plötzliche Herztod ist damit eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen im ländlichen Raum im Mittel ca. neun Minuten – ein gutes Patienten-Outcome ist dann eher unwahrscheinlich. Umstehende könnten diesen Zeitraum überbrücken, die Laienreanimationsquote liegt in Deutschland jedoch bei geringen 40 %. Echte Überlebenschancen bestehen nur, wenn sofort oder möglichst zeitnah mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird. Auch ein frühzeitiger Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) könnte in einem Viertel der Fälle einen entscheidenden Unterschied machen – sofern er unmittelbar greifbar ist.
 


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Bekanntmachung

der am Montag, den 05.02.2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen stattfindenden

Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:

1.    Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2024
2.    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3.    Neufassung einer Satzung über den Nachweis, die Anzahl, Herstellung und Gestaltung von

       Kfz-Stellplätzen (Stellplatzsatzung -StS- des Marktes Offingen)
4.    Sonstiges
4.1   Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
 
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und

Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ beschlossen.

Als Nutzung des Bebauungsplanes Flächen-Photovoltaikanlage „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach -- An der Bahnlinie Augsburg - Günzburg“ soll ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen werden.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche und als Grünfläche dargestellt.
Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
•    300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung können aus dem Planausschnitt entnommen werden
 


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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) zur Änderung des Flächennutzungsplanes „

Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Markt Offingen hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Vorhabens „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ zu ändern.

Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen Photovoltaikanlage „Erweiterung Solarpark Schnuttenbach - An der Bahnlinie Augsburg-Günzburg“ im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen.

Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Teilflächen auf den Flurnummern, alle Gemarkung Schnuttenbach:
·         300, 389 und 390
Gesamtgröße Geltungsbereich: ca. 4,60 ha

Die Lage und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung können aus dem Planausschnitt entnommen werden


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Baustelleninformation

Die DB Netz AG führt im Bf. Neuoffingen vom 20.01 – 23.02.2024 Bauarbeiten zur Instandsetzung des Gleises durch. Die Baumaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich.

Aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis der Einhaltung des Fahrplanes) ist es jedoch unvermeidlich, die Bauarbeiten bei Bedarf in Nachtschichten bzw. an Sonntagen durchzuführen. Die DB Netz AG bemüht sich, durch den Einsatz moderner Baumaschinen und Geräte, Lärmbelästigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bittet alle betroffenen Anwohner um Verständnis.

Bei Fragen zur Baumaßnahme können Sie sich gerne an die Mailadresse DBNetz.Suedwest@deutschebahn.com wenden.
Die Bauüberwachung der DB Netz AG Produktionsdurchführung Ulm ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0151 / 11871427
 


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Digitales Bauantragsverfahren - Ab dem 01.01.2024 müssen die meisten Bauanträge beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden

Es besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) im Jahr 2021 und der Erlass der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV). Daneben bleibt es aber auch weiterhin möglich, Anträge und Unterlagen analog in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.

Die digitale Einreichung von Anträgen und Unterlagen kann nur durch eine sich authentifizierende Person, in der Regel dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, erfolgen. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z. B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Günzburg stellt keine wirksame Antragstellung dar. Die Gemeinde wird dann vom Landratsamt über den jeweilig eingereichten Antrag informiert und um Stellungnahme/Einvernehmen gebeten.

Der Vorteil einer Einreichung der Anträge und Unterlagen beim Landratsamt ist: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsprüfung bzw. -bearbeitung zu beginnen.

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
•    Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
•    isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
•    Anzeigen zur Beseitigung
•    genehmigungsfreie Abgrabungen

Auch wenn Anträge und Unterlagen überwiegend direkt beim Landratsamt einzureichen sind, bleibt es aber weiterhin sinnvoll, vor Einreichen eines Antrags mit der jeweiligen Gemeinde bzw. der VGem. Offingen Rücksprache zu nehmen (z. B. zu Fragen der Erschließung, der notwendigen Stellplätze oder wegen erforderlicher Unterlagen), um das Verfahren zu beschleunigen und unnötige Nachforderungen zu vermeiden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde empfiehlt sich sowohl im digitalen wie auch im analogen Verfahren. Denn die Gemeinde hat weiterhin über das Erteilen des Einvernehmens zu den gestellten Anträgen zu entscheiden.

Für Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Fleischer vom Bauamt der VGem. Offingen gerne zur Verfügung (Tel. 08224 9697 21; fleischer@offingen.de).

Informationen zum digitalen Bauantrag auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg: https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/bauen-und-wohnen/digitaler-bauantrag
 


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Weihnachtswünsche aus dem Markt Offingen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wieder geht ein Jahr zu Ende, ein ereignisreiches und arbeitsreiches Jahr. Für die einen war es erfolgreich und erfüllend, für andere vielleicht von Herausforderungen und traurigen Momenten geprägt.

Im Namen des Marktes Offingen und auch persönlich möchte ich Ihnen allen von Herzen frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage wünschen. Die festliche Zeit des Jahres bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten, die Gemeinschaft zu schätzen und die Liebe in unseren Herzen zu verbreiten.

Ich genieße diese Zeit und freue mich auf alle Dinge, die für mich dazugehören! Christbaum und Krippe, Christkind und Geschenke, Weihnachtsfestessen und Plätzchen, und ein paar freie Tage in Kärnten!

Weihnachten ist nicht nur ein festlicher Anlass, sondern auch eine Zeit der Zusammenkunft und des Miteinanders. Möge der Geist der Liebe, der Harmonie und der Wärme Ihr Zuhause erfüllen und Ihnen die Kraft für das kommende Jahr schenken.

Nach Weihnachten kommt Neujahr und nach dem Bilanz ziehen kommen die guten Vorsätze! Diese Vorsätze sind natürlich sehr persönlich und vielfältig. Ihnen wünsche ich sowohl bei der Auswahl, als auch bei der Verwirklichung, Ihrer Ziele ein glückliches Händchen und viel Erfolg.

Persönlich freue ich mich schon darauf, die kommenden Aufgaben mit Ihnen gemeinsam anzupacken.

In diesen festlichen Tagen möchten wir auch an diejenigen denken, die weniger Glück haben und Unterstützung benötigen. Lasst uns gemeinsam darauf achten, dass niemand alleine ist und, dass die Werte von Mitgefühl und Solidarität unsere Gemeinde weiter stärken.

Ein passendes Zitat von Catherine Pulsifer für diese besondere Zeit könnte sein:

"Das schönste Geschenk, das du jemandem geben kannst,
ist deine Zeit, deine Aufmerksamkeit, deine Liebe."


In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten.

Zum Schluss möchte ich mich bei all jenen bedanken, die sich im vergangenen Jahr für unsere Dorfgemeinschaft engagiert haben. Bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, meinen Kolleginnen und Kollegen im Marktgemeinderat, bei allen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

Sehr gerne wünsche ich Ihnen für das kommende Jahr 2024 alles erdenklich Gute, Gesundheit und Frieden in unseren Familien und auf der ganzen Welt.

Mit besten Grüßen

Ihr
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
 


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Weihnachtswünsche aus der Gemeinde Gundremmingen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Gundremmingen,


Weihnachten steht vor der Türe, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wir alle freuen uns auf die ruhige Zeit zwischen den Jahren und die gemütlichen Stunden im Familien- oder Freundeskreis. Weihnachten ist ein Fest, das hierzulande von fast allen Menschen gefeiert wird, ganz gleich, woher sie kommen, denn Weihnachten hat als Fest der Besinnlichkeit und des Schenkens und als Fest der gegenseitigen Zuwendung eine starke, über Jahrhunderte hinweg unverminderte Ausstrahlung.

An Heilig Abend haben wir Zeit für uns, wir haben Zeit für die wahren Werte des Lebens. Die Zeit steht quasi still. In Politik und  Wirtschaft werden keine großen Entscheidungen gefällt und nirgends werden große Events angesetzt. Wir können folglich in aller Ruhe, mit unserer Familie und unseren Freunden feiern und das vergangene Jahr Revue passieren lassen um uns zu fragen, was gut oder was weniger gut war. Auch in Gundremmingen haben wir in diesem Jahr viel erreicht, auch wenn wir nicht alles geschafft haben, was wir uns vorgenommen hatten. Wir haben doch sehr viel dazu beigetragen um die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Gemeinde zu verbessern.

Unser Erfolg beruhen auf Ihren Stärken, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Sie hier wohnen und arbeiten, auf Ihrer Initiative und Ihrer Kreativität, auf Ihrer Tatkraft und Ihrem Engagement und vor allem darauf, dass wir alles gemeinsam angehen und sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für Gundremmingen verantwortlich fühlen.

Ich sage DANKE, zu allen Bürgerinnen und Bürgern von Gundremmingen, die sich für Ihre Mitmenschen und für gemeinsame Ziele einsetzen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, frohe und geruhsame Weihnachtstage, sowie alles Gute für das neue Jahr.

 

Ihr Tobias Bühler

Erster Bürgermeister


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Weihnachtswünsche aus der Gemeinde Rettenbach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in wenigen Tagen neigt sich das Jahr 2023 dem Ende zu. Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren bringen uns Tage der Besinnung, des Innehaltens und Durchatmens. Dies ist in unserer schnelllebigen Zeit immens wichtig.

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Zeit, frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, glückliches und gesundes neues Jahr 2024.
 

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus,

Sandra Dietrich-Kast

Erste Bürgermeisterin


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Ortsdurchfahrt Holzheim gesperrt

Zwischen dem 27.11.2023 und 30.04.2024 ist die Ortsdurchfahrt (St 2028) Holzheim aufgrund von Straßenbauarbeiten gesperrt.

Die Umleitung erfolgt von Günzburg kommend an der Kreuzung in Holzheim - St 2032 Richtung Augsburg bis zur Kreuzung St 2027 - St 2027 Richtung Wertingen und in umgekehrter Reihenfolge.
Von Wertingen kommend - St 2033 Richtung Höchstädt bis zur Abzweigung St 2030 Richtung Dillingen/Kicklingen - über Kicklingen zur Abzweigung St 2032 - St 2032 Richtung Holzheim und in umgekehrter Reihenfolge.


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Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

•    Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
•    Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort


Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.


Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:
In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen.

Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.
 


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Bekanntmachung

Kinderreisepass beantragen (Verlängerung) NUR bis 31.12.2023 möglich!


Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist.
Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern.

 


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Veröffentlichung Musterstimmzettel zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Informationen zum Musterstimmzettel unseres Stimmkreises 707 Günzburg zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 sowie weiterführende Links finden Sie auf der Webseite des Landkreises Günzburg.

 

https://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/landtags-und-bezirkswahlen-2023/
 


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BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Rettenbach
Rettenbach, den 30.06.2023

 

BEKANNTMACHUNG

 

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung AUGUSTA zwischen Wertingen (Landkreis Dillingen an der Donau) und Kötz (Landkreis Günzburg) durch die bayernets GmbH

 

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier:
 


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Erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I

Freudestrahlend konnte am 15.05.2023 der Gemeinschaftsvorsitzende Tobias Bühler und Hauptamtsleiter Roman Bihler unserer Mitarbeiterin Frau Laura Mittag das Prüfungszeugnis der Bayer. Verwaltungsschule mit Lehrgangsbestätigung aushändigen.

Nach einjährigem berufsbegleitenden Lehrgang zur Verwaltungsfachkraft war im Januar/Februar diesen Jahres die schriftliche Abschlussprüfung in den Bereichen Kommunale Finanzwirtschaft, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalwesen, Kommunalrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Bürgerliches Recht, sowie eine fachpraktische Prüfung zu absolvieren.

Laura Mittag hat mit Bravour den Lehrgang bestanden.

In der Verwaltungsgemeinschaft Offingen war Frau Mittag bisher im Vorzimmer beschäftigt. Nunmehr findet sie als Sachbearbeiterin ihren Einsatz im Bürgerbüro unserer Geschäftsstelle, wobei ihr die gründlichen und vielseitigen Fertigkeiten und Kenntnisse ihres Lehrgangs sehr zugute kommen.


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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer


Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.


Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.


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